Feuerwehrpläne

Feuerwehrpläne dienen der Einsatzvorbereitung, der besseren Orientierung sowie der Beurteilung der gegebenen Lage. Sie sind in der DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen geregelt und bestehen stets aus der allgemeinen Objektinformation, dem Übersichtsplan und Geschossplänen. Dabei werden sie in Abstimmung mit den Eigentümern einer Anlage sowie der zuständigen Brandschutzdienststelle oder der örtlichen Feuerwehr ausgearbeitet.

Sie liefern der Feuerwehreinsatzleitung schon auf dem Weg zum Objekt wichtige Informationen und tragen unter Umständen dazu bei, Menschenleben zu retten und größere Sach- und Umweltschäden zu vermeiden. Weiterhin geben sie Aufschluss über die Angriffswege, Brandschutz- und Löscheinrichtungen sowie besondere Gefahrenschwerpunkte, welche im Vorfelde bereits erkennbar sind.

Lageplan und mindestens ein Objektplan bilden den aus mehreren Teilen bestehenden Feuerwehrplan. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

  • Übersichtslageplan: Er besteht aus dem Grundrissplan eines Objektes. Bezeichnung und Geschossangaben der einzelnen Gebäude, Brandabschnitte, Zugänge bzw. Zufahrten, Flächen für Feuerwehr sowie der Darstellung der unmittelbaren Umgebung des Objektes (Nachbargebäude, Nutzung, Straßen, Löschwasserversorgung auf dem Grundstück sowie in unmittelbarer Umgebung)
  • Geschosspläne: Sie enthalten Treppenhäuser, Feuerwehraufzüge, Gefahrenbereiche, Brandabschnitte und -wände, RWA-Bedienstellen, Hydranten- und Steigleitungen, Brandmeldeanlagen (BMA), Sprinkleranlagen unter Verwendung der entsprechenden Symbole.
  • Verzeichnis mit Legende: Die Legende enthält die Darstellung und Erläuterung der verwendeten Grafiksymbole und ist im jeweiligen Grundrissplan darzustellen. Diese sind für das Feuerwehrwesen nach DIN 14034-6 zu verwenden.
  • Allgemeine Objekt- und Einsatzinformation: Sie enthalten eine Auflistung der gelagerten und verwendeten Gefahrstoffe auf dem Objekt, dadurch mögliche Schutzmaßnahmen, zu verwendende Löschmittel sowie allgemeine Informationen.

Die Pläne sind in der Regel in ein Papierformat mit der Größe DIN A3 zu verwenden. In Ausnahmefällen ist auch eine Erstellung der Pläne in der Größe DIN A4 zulässig. Das Raster in den Plänen beträgt in der Regel 10 m x 10 m bzw. im Übersichtsplan kann auch eine Rastergröße von 20 m x 20 m, 50 m x 50 m oder größer sein.
Im Schriftfeld der Pläne müssen der Planinhalt, die Seitenzahl, das Erstellungsdatum und der Planersteller enthalten sein.

Einige Feuerwehrpläne