Brandschutzordnung

In der Brandschutzordnung findet man Informationen und Anweisungen darüber, wie ein Brand verhindern und wie man sich korrekt verhalten soll, wenn es denn doch mal brennt. Gemäß DIN 14096 bestehen Brandschutzordnungen aus bis zu drei Teilen. Jeder dieser drei Teile richtet sich an einen anderen Personenkreis:

Brandschutzordnung Teil A - Kurzhinweise zum Verhalten im Brandfall
hängt für jeden frei einsehbar im Gebäude aus. Teil A fasst übersichtlich und kurz die wichtigsten Informationen über das Verhalten im Brandfall zusammen. Sie richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude aufhalten, also neben Arbeitnehmern und Bewohnern auch Besucher. In dem Aushang, der an gut sichtbaren Stellen anzubringen ist, werden die wichtigsten Verhaltensregeln schriftlich und mit Piktogrammen in schnell erfassbarer Form zusammengefasst.

Brandschutzordnung Teil B – Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzessind all jene, die sich nicht nur vorübergehend im Gebäude aufhalten – in der Regel sind das die Mitarbeiter eines Unternehmens. Teil B ist umfangreicher als Teil A und enthält die Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege, zum Verhalten im Brandfall, zur Alarmierung und weitere Regeln. Die gängige Gliederung einer Brandschutzordnung Teil B nach DIN 14096 sieht wie folgt aus:
Brand- und Rauchausbreitung - Flucht- und Rettungswege,
Melde- und Löscheinrichtungen - Verhalten im Brandfall,
Brandmeldung - Alarmsignale und Anweisungen,
In Sicherheit bringen - Löschversuche unternehmen - Besondere Verhaltensregeln

Teil B einer Brandschutzordnung wird wie folgt aufgebaut.
Einleitung/Vorwort - Brandschutzordnung (Darstellung des Teils A (Aushang))
Brandverhütung - Brand- und Rauchausbreitung
Flucht- und Rettungswege - Melde- und Löscheinrichtungen
Verhalten im Brandfall - Brand melden
Alarmsignale und Anweisungen beachten - in Sicherheit bringen
Löschversuche unternehmen - Besondere Verhaltensregeln - Anhang/Besonderheiten

Brandschutzordnung Teil C - Brandverhütung
richtet sich nach Personen, die besondere Brandschutzaufgaben übernommen haben (z.B. Brandschutzbeauftragte, Sicherheitsingenieur). Teil C enthält detaillierte Informationen zum Brandschutz und zur Brandverhütung.